Abschreibung in der Arztpraxis

Diese Abkürzung steht für »Absetzung für Abnutzung«.
Ein anderes Wort für die AfA ist “Abschreibung“.
Was genau ist die Absetzung für Abnutzung und wie funktioniert die Abschreibung in der Arztpraxis?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines in der Arztpraxis genutzten Gegenstandes sind nicht sofort steuerlich abziehbar, sondern müssen über dessen Lebensdauer verteilt werden:

Jährlich wird ein Teil der Kosten steuerlich berücksichtigt, was dem ratierlichen Werteverzehr entspricht (Abschreibungsbetrag).

Der Gegenstand wird so “abgeschrieben“ und führt so zu den Bezeichnung Abschreibung.

Praxisbeispiel zur Abschreibung in der Arztpraxis:

Ein Ultraschallgerät kostet viel Geld und die Finanzverwaltung geht hier grundsätzlich davon aus, dass diese medizinischen Geräte in der Arztpraxis sich nicht allzu schnell abnutzen. Daher verlangt man vom Praxisinhaber die Investitionen auf mehrere Jahre zu verteilen.

Das ist das Grundprinzip der Abschreibung. Für das Gesundheitswesen gibt es gesonderte Regelungen.

Nach diesem Verfahren kann der niedergelassen Arzt die Kosten für seine Investition bei der Steuer als Betriebsausgabe geltend machen. Die ihm entstandenen Kosten begründen sich auf den Einsatz des hier im Beispiel genannten medizinischen Gerätes bzw. dessen Abnutzung in der Arztpraxis, im Rahmen der durchgeführten Behandlungen.

Der Arzt in eigener Niederlassung kann nur etwas abschreiben, das sich entweder durch den Gebrauch abnutzt oder mit der Zeit an Wert verliert.

Der Inhaber der Arztpraxis kann sich die Nutzungsdauer, wie lange er das medizinische Gerät voraussichtlich verwendet, in steuerlicher Hinsicht nicht selbst aussuchen. Hier hat das Bundesfinanzministerium für die Abschreibung genaue Vorgaben entwickelt und in so genannten AFA-Tabellen definiert. Für Ärzte gibt es eine gesonderte Richtline:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_Gesundheitswesen.html

(Diese AfA Tabelle gilt auch für Zahnärzte)

diese ist besonders für Praxisgründer von hoher Wichtigkeit, denn hier kann der Existenzgründer schnell nachschauen, über welches Zeitfenster er ein neu angeschafftes medizinisches Gerät abschreiben soll.

Beispiele zum Thema Abschreibung aus der Arztpraxis:

Ein Röntgengerät müssen Sie beispielsweise über acht Jahre abschreiben, ein Narkosegerät über fünf Jahre und die Praxiseinrichtung über zehn Jahre.

Wie sich die Abschreibung in der Arztpraxis auf die monatliche Auswertung im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Analyse auswirkt, zeigen wir anhand dieses Praxisbeispiels:

https://www.nilaplan-hannover.de/wp-content/uploads/2019/09/finanzwirtschafliche-auswertung-einzelpraxis.pdf

Hinweis für den Praxisinhaber: Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? GWG

Wirtschaftsgüter mit niedrigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten können sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Das ist die “Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter“ oder kurz: GWG-Abschreibung.

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Christiane Krefeld
Geschäftsführung

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