Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte

Was ist Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte?

Eine Berufsausübungsgemeinschaft ist eine Rechtsform, in der eine Arztpraxis geführt werden kann. Unter der Berufsausübungsgemeinschaft versteht man den Zusammenschluss von zwei oder mehr Ärzten, welche über einen gemeinsamen Patientenstamm und eine gemeinsame Abrechnung verfügen. Die Ärzte tragen hier die gemeinschaftliche Verantwortung und dürfen sich untereinander vertreten.

Achtung! Vertragsärztliche Zulassung vom Zulassungsausschuss muss für die Berufsausübungsgemeinschaft gegeben sein.

Hauptmerkmale einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Arztpraxis sind:

  • Es besteht eine gemeinsame Patientenkartei und die Patienten werden auch gemeinsam behandelt
  • Die Dokumentation und Abrechnung der ärztlich erbrachten Leistungen erfolgt über eine gemeinsame Abrechnungsnummer
  • Die Außendarstellung der Praxis erfolgt über ein gemeinsames Praxisschild
  • Sämtliches Personal in der Praxis wird gemeinsam genutzt
  • Die Räume der Arztpraxis und dessen Einrichtung werden gemeinschaftlich genutzt

Vorgaben für die Errichtung einer Praxis in Berufsausübungsgemeinschaft:

  • Gründungsmöglichkeiten sind:
    • Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR)
    • neben der Gesellschaft, haften hier alle Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen für Forderungen gegen die Gesellschaft – gleich welcher Art.
    • Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer Partnergesellschaft (PartG)
    • Bei einer Partnergesellschaft besteht eine Haftungserleichterung darin, dass neben der Haftung der Gesellschaft mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen nur einzelne Partner haften, wenn Sie mit der alleinigen Behandlung des Patienten betraut waren.
  • Ein Gesellschaftsvertrag für die Berufsausübungsgemeinschaft ist zwingend vorgeschrieben
  • Der Vertrag muss den Gesellschaftszweck benennen
  • Im Vertrag müssen geregelt werden: Fragen der Haftung in Bezug auf die Berufsausübungsgemeinschaft nach außen, die Beteiligung der Partner an der Gesellschaft und am Gewinn, sowie die Geschäftsführung. Die Nutzung der Räume und die Beschäftigung des Personals müssen ebenfalls vertraglich fixiert werden. Die Regelung zur Berufshaftpflichtversicherung sollte ebenfalls enthalten sein.
  • Fristen: im Vertrag sollten die Dauer der Partnerschaft, die Kündigungsfristen und mögliche Trennungsgründe sowie die Aufnahmemöglichkeiten für weitere Partner in die Berufsausübungsgemeinschaft festgehalten werden.
    Achtung! Es wird dringend empfohlen, diese Vertragsvereinbarungen schriftlich festzuhalten, obwohl es nicht vorgeschrieben ist.
Berufsausübungsgemeinschaft Gemeinschaftspraxis Niederlassungsberatung

Praxisreport: Für die Genehmigung der Berufsausübungsgemeinschaft durch den jeweils zuständigen Zulassungsausschuss ist in Bezug auf die Prüfung der konkreten Beteiligung die Vorlage des Gesellschaftsvertrages notwendig.

Wo liegen die Vor- und Nachteile einer Berufsausübungsgemeinschaft?

Ärzte und Ärztinnen, welche die Praxis nicht allein führen möchten, schließen sich im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammen. Auf Grundlage dessen, üben sie ihren Beruf hier gemeinschaftlich aus.

Vorteile in der Übersicht:

  • Rechtsform schafft für alle Praxispartner eine tragfähige Plattform
  • Die Kosten werden geteilt und insgesamt entsteht dadurch eine Kostenreduktion
  • Unternehmerische Entscheidungen werden gemeinsam getroffen und unterschiedliche Sichtweisen ergeben ein genaueres Bild der Sachlage
  • Reduzierung der Verantwortung für Finanzen, Personal und Organisation
  • Sofortiger Austausch mit anderen Ärzten fachlich und wirtschaftlich möglich
  • Vertretungsmöglichkeiten im Krankheits- oder Abwesenheitsfall
  • Möglichkeiten zur Erweiterung des Leistungsumfangs gegeben
  • Marketingvorteile durch Kanalisierung der Ressourcen und Budgets
  • Möglichkeiten zu Individualisierung der Arbeitsorganisation

Nachteile in der Übersicht:

  • Keine vollkommene Eigenständigkeit und Unabhängigkeit in den Entscheidungen gegeben
  • Entscheidungen sind gemeinschaftlich zu treffen und benötigen daher mehr Zeit
  • Die Arbeitszeitgestaltung ist nicht ausreichend variabel
  • Personalentscheidungen können nicht allein getroffen werden
  • Die Sprechstundengestaltung kann nicht flexibel gehandhabt werden
  • Vertragliche Bindung ist langfristig ausgelegt und birgt Konfliktpotenzial in Bezug auf: Gewinnverteilung, Mitarbeiterführung und -gewinnung, sowie Wachstums- und Strategieziele.
  • Da oft Entscheidungen nach dem Konsensprinzip im Rahmen der Gemeinschaft getroffen werden, handelt es sich häufig um Kompromisslösungen, bei denen nicht immer „die Beste Idee“ gewinnt.

Praxisreport: Achtung! Die Berufsausübungsgemeinschaft birgt ein gewisses Konfliktpotential. Denn zwischenmenschliche Aspekte spielen eine zentrale Rolle und können im Lauf der Jahre zu unterschiedlichen Meinungen über die Praxisführung und notwendigen Veränderungen führen.

Formales

Die juristische Grundlage für Berufsausübungsgemeinschaften für Ärzte ist die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Weitere Informationen zur Vertiefung der Rechtsgrundlage für eine Berufsausübungsgemeinschaft im Rahmen der Praxisführung finden Sie unter diesem Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/zo-_rzte/BJNR005720957.html

Fazit: Wann macht eine Berufsausübungsgemeinschaft Sinn?

Um eine Arztpraxis wirtschaftlich erfolgreich zu führen, ist die richtige Wahl der Praxisform von entscheidender Bedeutung. Daher ist diesem Thema vor der Praxisgründung oder bei einer beruflichen Veränderung mit äußerster Sorgfalt zu begegnen.
Die Vorstellungen in Bezug auf die geplante Praxisorganisation und die persönliche Lebensplanung prägen in der Regel die Entscheidung über die Art der Praxisform. Denn für die Berufsausübungsgemeinschaft spielen Aspekte wie:

  • Menge der zu investierenden Arbeitszeit
  • wie viel Verwaltungsaufwand soll auf ihren Schultern lasten
  • wie viel Kapital möchten und können Sie investieren
    eine zentrale Rolle.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ist die Einzelpraxis oder die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die bessere Wahl für Ihr Praxismodell? Wenn ja, in welcher Form? Bevorzugen Sie die Gemeinschaftspraxis oder die Praxisgemeinschaft. Die Kombination aus beiden könnte auch eine Option sein, sowie das Modell eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).
Vieles ist machbar, doch ist es auch unbedingt für Ihre Praxis- und Behandlungsphilosophie sinnvoll? Nur die Einzelfallentscheidung zählt! Dabei geht es nicht nur um juristische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen, sondern gerade die persönlichen Vorstellungen spielen eine ganz entscheidende Rolle.
Diese online verfügbar gemachte Grafik aus der Praxis, zeigt eine betriebswirtschaftliche Darstellung und Merkmale der Berufsausübungsgemeinschaft und grenzt diese zur Praxisgemeinschaft klar ab.
https://www.nilaplan-hannover.de/leistungen/praxis-kooperationen/

Was unterscheidet die Berufsausübungsgemeinschaft von der Praxisgemeinschaft

Der zentrale Unterschied zwischen Praxisgemeinschaft und Berufsausübungsgemeinschaft liegt in der Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen. Denn die Leistungsabrechnung erfolgt im Gegensatz zur Praxisgemeinschaft gemeinschaftlich, also auf Rechnung der Gemeinschaftspraxis. Der Zusammenschluss von Ärzten im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft verfügt des Weiteren über einen gemeinsamen Patientenstamm. In der Praxisgemeinschaft hat jeder Arzt seine eigenen Patienten. Ein weiterer Unterschied der Berufsausübungsgemeinschaft besteht in der Aufteilung von Risiko und Kosten, diese werden unter den ärztlichen Partnern geteilt. Bei der Praxisgemeinschaft werden nur die Praxisräume, Mitarbeiter und die medizinischen Geräte gemeinsam genutzt.

Profitipp:
wie schneidet man einen Berufsausübungsgemeinschaft auf die eigenen Anforderungen zu?
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Diese und weitere Themen sind unser tägliches Brot, holen Sie sich den Rat vom Experten!

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Nur wer weiß, wo er steht, kann entscheiden, wohin er will.

Christiane Krefeld
Geschäftsführung

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