Wie hoch ist mein Verdienst als niedergelassener Arzt?

Wie hoch ist mein Verdienst als niedergelassener Arzt?Was verdiene ich als niedergelassene Ärztin oder Arzt? Nettogehalt in eigener Praxis, wie berechne ich dieses und worauf muss ich achten.

Diese Frage hat sich jeder freiberuflich Selbständige schon einmal in seinem Leben gestellt und wir versuchen, mit diesem Beitrag ein wenig Lichts ins Dunkel zu bringen, wenn es sich auf den niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt bezieht.

Wenn man von einem Nettogehalt bei einem niedergelassenen Arzt spricht, so ist diese Formulierung erst mal grundsätzlich falsch, da ein echtes Nettogehalt nur ein angestellter Arzt oder Zahnarzt erhält. Daher verwenden wir hier lieber den Begriff des Quasi-Nettogehaltes, um die Sache etwas einfacher auseinander halten zu können.

Um dieses Quasi-Nettogehalt überhaupt berechnen zu können, wird eine spezielle finanzwirtschaftliche Auswertung benötigt, die das verfügbare Geld aus der Praxis aufzeigt. Mit Hilfe dieser Auswertung kann ein kalkulatorisches Nettogehalt aus dem Einkommen als niedergelassener Arzt abgeleitet werden.

Im Alltag eines niedergelassenen Arztes sieht es häufig so aus, dass dieser sich ab der Gründung monatlich einen festen Betrag aus der Praxis auf sein Konto überweist, um alle Fixkosten im Privatbereich und die Kosten der privaten Lebensführung einfach und unkompliziert bedienen zu können.

Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Vorabentnahme aus den laufenden Gewinnen und nicht um das, was man im Allgemeinen unter einem Nettogehalt bei einem angestellten Arzt verstehen würde. Selbst für Steuerberater, die auf Ärzte spezialisiert sind, ist es nicht ganz einfach, den kalkulatorischen Nettoverdienst eines Arztes schnell und übersichtlich zu ermitteln. Um ein ärztliches Quasi-Nettoeinkommen als niedergelassener Arzt zu berechnen, muss zuerst ein Äquivalent zum Bruttogehalt ermittelt werden.

Mit der hier aufgeführten Berechnung haben wir versucht, die Vorgehensweise für den niedergelassenen Arzt so einfach wie möglich zu beschreiben.

Die wichtigste Zahl, um mit einer Berechnung beginnen zu können, ist der vorläufige Gewinn. Diesem werden die Abschreibungen hinzugerechnet (+), weil es sich nur um eine steuerliche Rechengröße handelt, dann werden die Neuanschaffungen abgezogen (-), der Zufluss von Praxisdarlehen/Eigenmitteln wird hinzugerechnet (+) und die Tilgung von Praxisdarlehen abgezogen (-). So erhält man das verfügbare Geld aus der Praxis, was dem Bruttogehalt eines angestellten Arztes weitestgehend entspricht.

Zur Vereinfachung eine Praxis-Beispielrechnung:

Beispielrechnung I. : Bruttoeinkommen des niedergelassenen Arztes

270.000 € (JAN.-DEZ.) Vorläufiger Gewinn/Verlust aus der Praxis                 

(+) 20.000  € Abschreibungen

(-) 15.000  € Neuanschaffungen

(+)         0  € Zufluss von Praxisdarlehen/Eigenmitteln

(-) 15.000 €  Tilgung Praxisdarlehen

260.000 € = verfügbares Geld aus der Praxis                                                        

Dies entspricht etwa einem Bruttoeinkommen pro Monat von = 21.666 Euro

Anschließend müssen von dem verfügbaren Geld aus der Praxis die Sonderausgaben (Beiträge zum Versorgungswerk, Krankenversicherung etc.) und Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge), sowie die Steuern abgezogen werden, um ein kalkulatorisches Nettogehalt für den Arzt zu berechnen. Bei den Steuern handelt es sich nun nicht mehr um Lohnsteuer, sondern um Einkommensteuer. Und es ist darauf zu achten, dass nicht die gezahlte, sondern die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer berücksichtigt wird, bemessen nach dem Gewinn des jeweiligen Zeitraums, um den es geht.

Nettogehalt in eigener Praxis eines niedergelassenen Arztes
Die folgende Bespielrechnung baut auf der ersten Berechnung auf und dient der Ermittlung des Quasi-Netto Gehaltes des niedergelassenen Arztes:

Beispielrechnung II.: Nettoeinkommen des niedergelassenen Arztes (nicht verheiratet, keine Kinder)

260.000 € Verfügbares Geld aus der Praxis (JAN.-DEZ.)

(-) 20.000 € Ärzteversorgungswerk

(-) 10.000 € Krankenversicherungen

(-) 92.275 € Einkommensteuer (tatsächlich zu zahlen)

=  137.725 € pro Jahr

Entspricht etwa dem Quasi-Nettoeinkommen von = 11.477 Euro pro Monat

Mit diesem in der Beispielrechnung aufgeführten Betrag von 11.477 Euro bedient der Arzt seine privaten monatlichen Kosten wie bspw. für Wohnen, Urlaub, Hobbies, Kleidung und sonstige private Lebensführung. Aber auch Rücklagen für Steuerzahlungen müssen hieraus gebildet werden, falls die laufenden Vorauszahlungen zu niedrig bemessen sind. Übrigbleibende Beträge können für Geld- und Kapitalanlagen, zum Vermögensaufbau für das Alter verwendet werden.

Ein fundiertes Berechnungsschema kann auch beim Praxiskauf oder beim Praxisverkauf sowohl für den abgebenden Arzt, als auch für den Arzt, der sich neu niederlassen möchte, eine große Hilfestellung im Rahmen der Praxisbewertung sein.

So bietet sich dem Arzt eine gute Gelegenheit, seine Verdienstmöglichkeiten als niedergelassener Arzt ins Verhältnis zu setzen zu dem Verdienst als angestellter Arzt, dessen Klinikalltag mit Nacht- und Notdiensten nur geringen Spielraum für eigene Behandlungskonzepte beinhaltet.

In den bestehenden Praxisbörsen ist für die geplante Praxisübernahme häufig nur vom Umsatz die Rede. Für einen Arzt, der direkt aus der Klinik kommt, ist diese Zahl oft nur eine relativ abstrakte Summe, die ihm keine Rückschlüsse auf seine bisherigen und gewohnten Kalkulationen zur privaten Lebensführung ermöglicht.

Für den Arzt, der sich zeitnah niederlassen möchte, bietet das obige Berechnungsschema eine aussagekräftige Methode, mit der das geplante Praxiskonzept und die damit verbundenen Niederlassung effektiv und zeitnah umgesetzt werden können. Für die auf Ärzte spezialisierte Unternehmensberatung – nilaplan – ist diese Berechnungsform seit vielen Jahren ein wichtiges Werkzeug, um dem betreuten Arzt einen schnellen Überblick über seine wirtschaftlichen Möglichkeiten zu liefern.

Die eigene Arztpraxis kann ihr Potential unserer Erfahrung nach immer dann voll entfalten, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin inhabergeführt wird und dem wirtschaftlichen Praxismanagement die entsprechende Bedeutung beigemessen wird. Dazu gehört, die Rentabilität der Praxis ständig im Blick zu behalten und die Liquidität langfristig zu sichern. Planmäßige und außerplanmäßige Tilgungen, Steuerzahlungen und Rücklagenbildung sind dabei wichtige Kennziffern, die in einer Buchführungsauswertung für Ärzte nicht fehlen dürfen.

Laufende Steuerprognosen und die regelmäßige Darstellung erforderlicher Rücklagen sind nach der erfolgreichen Praxisgründung für die wirtschaftliche Praxisführung immens wichtig! Grundlage dafür ist eine spezielle Buchhaltung, aus der alle dafür notwendigen Informationen hervorgehen – vom verfügbaren Geld aus der Praxis bis zum laufenden Überschuss, der nach Abzug aller Privatausgaben übrig bleibt von dem Geld, das in der Praxis erwirtschaftet wurde.

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    Christiane Krefeld
    Geschäftsführung

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