Arztpraxis als GmbH

Die Arztpraxis als GmbH – was muss man wissen?

  • Macht die Kapitalgesellschaft in der Medizin Sinn?
  • Sollte ich mich mit einer GmbH Gründung für die Arztpraxis beschäftigen?
  • Was bedeutet es von der freiberuflichen Tätigkeit in die GmbH zu wechseln?
  • Wie kann ich die Entscheidung für oder gegen die Arztpraxis-GmbH klar treffen?

Was definiert die Arzt-GmbH und was spricht für sie?

Zunächst einmal ist die Gesellschaftsform der GmbH in Deutschland sehr etabliert und bei Unternehmen beliebt. Auch für Ärztinnen und Ärzte besteht die Möglichkeit den Betrieb der eigenen Arztpraxis als GmbH durchzuführen. Hier wird dann gerne die Terminologie Arztpraxis-GmbH verwendet. Für so genannte medizinische Versorgungszentren (MVZ) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Betriebes der Arztpraxis in der Rechtsform der GmbH klar bestimmt. Für klassische Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) ist der Rahmen hier nicht so klar definiert.

Mit Beschluss des 107. Deutschen Ärztetages wurden im Rahmen der Musterberufsordnung die Rahmenbedingungen für die Arztpraxis-GmbH geschaffen.

Jedoch hapert es gegenwärtig an einer flächendenkende Umsetzung in allen Bundesländern. So wird in einigen Bundesländern im Rahmen der Berufsordnung und/oder durch Landeskammergesetze für Heilberufe die Arztpraxis-GmbH Struktur verboten.

Jetzt kostenlose Chefberatung sichern

Für alle, die erfolgreich entscheiden wollen.

Was sind die Voraussetzungen um eine Arztpraxis als GmbH zu führen?

  1. Die Geschäftsführung der Arztpraxis-GmbH muss überwiegend ärztlich getragen sein
  2. Es darf keine Beteiligung am Gewinn durch Dritte gegeben sein
  3. Die Mehrheit der Gesellschafter einer Arztpraxis-GmbH muss aus Ärztinnen und Ärzten bestehen
  4. Gewährleistung der freien Arztwahl muss gegeben sein

Dieses sind Vorgaben der Musterberufsordnung für Ärzte. In den einzelnen Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen der jeweiligen Bundesländer gelten unter Umständen zusätzliche oder andere Rechtsgrundlagen.

Welche Vorteile hat die Arztpraxis als GmbH?

  • Sie lässt sich auch als Ein-Mann-GmbH gründen, was bedeutet, dass kein weiterer Partner als Gesellschafter, außer dem Arzt, an der Arztpraxis-GmbH beteiligt sein muss
  • Es besteht eine Haftungsbegrenzung
  • Steuerliche Vorteile sind möglich
  • Es bestehen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Hintergrund Details:

Ob der am häufigsten genannte Grund für die Gründung einer Arztpraxis-GmbH, die Haftungsbeschränkung, ein Vorteil ist, muss genauer beleuchtet werden. Zielsetzung ist, das private Vermögen bei Haftungsfällen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit als Arztpraxis-GmbH zu schützen.
Doch für einen ärztlich niedergelassenen Mediziner hat das nur eingeschränkt Gültigkeit, denn beim Thema Behandlungsfehler wird der Arzt oder die Ärztin im Rahmen der so genannten deliktischen Haftung immer direkt in Anspruch genommen (geregelt nach Paragraph 823 Bürgerliches Gesetzbuch). Vor diesem Aspekt macht auch die Arztpraxis-GmbH nicht halt. Für diesen Sachverhalt schließt der Arzt eine separate Berufshaftpflichtversicherung ab, welche dieses Haftungsrisiko aus Behandlungsfehlern begrenzen soll.

Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit als Arztpraxis-GmbH müssen auch hier zu getätigten Investitionen gegenüber Banken, Leasinggebern in größerer Höhe zusätzliche Sicherheiten durch den Arzt gegeben werden. Dies können zum Beispiel private Bürgschaften sein, womit die Haftungsbegrenzung durch das Modell der Arztpraxis-GmbH keine gravierende Auswirkung mehr im Vergleich zur freiberuflichen Tätigkeit hat.

Als Arzt in der Arztpraxis-GmbH selbst anstellen für steuerliche Vorteile?

In der Arztpraxis-GmbH sind die Ärztinnen oder Ärzte als Angestellte abhängig beschäftigt. Dieser Punkt gilt auch für die Geschäftsführer und Gesellschafter.
Unter besonderen Umständen kann der Betrieb als Arztpraxis GmbH steuerlich positive Auswirkungen haben. Dieses gilt es jedoch im Vorfeld im Rahmen einer steuerlichen Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater die Gründung einer so genannten Arztpraxis-GmbH zu prüfen. Häufig werden hier Aspekte der Altersvorsorge besonders herausgearbeitet.

Fällige Steuern bei der Arztpraxis GmbH (Kurzfassung):

Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Auf den Gewinn der Arztpraxis-GmbH wird Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent erhoben. Hinzu kommen weitere 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Der Gewerbesteuersatz richtet sich nach dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der die Arztpraxis-GmbH ansässig und tätig ist. Bei einem Hebesatz von bspw. 400% beträgt die Steuerbelastung aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer 37,5 % des Gewinns. Der Gewinn der GmbH wird durch das Gehalt des Arzt-Geschäftsführers gemindert. Das Gehalt unterliegt wiederum der Lohnsteuer.

Strategische Vorteile:

  • Es können mehrere Ärzte in der Arztpraxis-GmbH angestellt werden, um das Leistungsspektrum zu erweitern (bis zu drei Ärzte können jedoch auch ohne GmbH-Mantel angestellt werden)
  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf eine Praxiserweiterung in Form von mehreren Praxis-Filialen (ist ebenfalls ohne GmbH-Mantel über Zweigpraxen möglich)
  • Für die Mediziner ergibt sich unter Umständen die Möglichkeit für einen größeren, fachlichen Austausch untereinander
  • Es können Beteiligungsmöglichkeiten für Angestellte Ärzte der Arztpraxis-GmbH geschaffen werden, was zur Praxisbindung beitragen kann. (eine Umsatz- oder Gewinnbeteiligung  kann auch mit angestellten Ärzten in einer Einzelpraxis vereinbart werden)

Welche Nachteile hat die Arztpraxis als GmbH?

Wann ist die Gründung einer Arztpraxis als GmbH überhaupt möglich und wann ist sie auch wirklich sinnvoll? In allen Entscheidungsgrundlagen zum Thema Gründung einer Arztpraxis GmbH muss immer der Kosten und Nutzeneffekt im Mittelpunkt stehen.

Daher sind die folgenden Aspekte wesentliche Argumente, die gegen eine Arztpraxis als GmbH sprechen:

  • Die Haftungsbegrenzung ist nur in einem eingeschränkten Rahmen möglich
  • Es entsteht ein erhöhter Gründungsaufwand für die Praxis-GmbH im Rahmen einer notwendigen notariellen Beurkundung, des erforderlichen Stammkapitals in Höhe von mindestens 25.000 € sowie durch die Eintragung und Veröffentlichung im Handelsregister
  • Der Verwaltungsaufwand wird erhöht durch die Verpflichtung zur Bilanzierung, die Jahresabschlüsse für die Arzt-GmbH sowie die Veröffentlichungspflicht verursachen höhere Kosten. Durch die Komplexität der steuerlichen Aspekte entstehen ebenfalls höhere Kosten für die Steuerberatung.

ANALYSE – Fazit zur Arztpraxis als GmbH: Unsere Meinung

Die Gründungskosten sind höher als bei einer üblichen Praxisgründung. Dabei spielt die notwendige Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro, die zur Hälfte bei Gründung der Arztpraxis-GmbH einzuzahlen ist, eine untergeordnete Rolle, da das Investitionsvolumen einer Praxisgründung meist höher liegt als die erforderliche Stammeinlage.
Für einen Arzt ist der organisatorisch reibungslose Praxisablauf von zentraler Bedeutung. Mit dem Betrieb einer Praxis nach dem Modell Arztpraxis GmbH entsteht eine Bilanzierungspflicht und die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen. Des Weiteren können Außenstehende die wirtschaftliche Situation der Arztpraxis-GmbH, durch die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Bilanz im Bundesanzeiger, relativ unkompliziert einsehen. Im Modell Arztpraxis-GmbH ist man als Arzt nicht mehr uneingeschränkt sein eigener Chef und hat nicht die völlige Eigenständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit, da ein einmal festgesetztes Gehalt nicht beliebig verändert werden kann. In einer Einzelpraxis können hingegen die Privatentnahmen beliebig variieren, abhängig von der Höhe der jeweiligen Honorareinnahmen und der Liquidität.
Verlängerte Entscheidungsprozesse in Kombination mit erhöhten Kosten auf Seiten der Steuerberatung sind in unseren Augen keine schlagkräftigen Argumente für die Arztpraxis als GmbH.

Was definiert das klassische Modell der freiberuflichen Tätigkeit als Arztpraxis und was spricht für sie? (Modell: Einzelpraxis)

Als freiberuflich niedergelassener Arzt in einer Einzelpraxis sind sie wirtschaftlich und organisatorisch selbständig und unabhängig und damit immer ihr eigener Chef.
Diese völlige Eigenständigkeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind seit jeher das Merkmal des niedergelassenen Arztes.
Entscheidend hierbei, Sie bestimmen den Kurs der medizinischen Behandlungsphilosophie selbst und gestalten als niedergelassener Arzt in Einzelpraxis Ihre eigene Konzeption einer Behandlungs- & Versorgungsphilosophie. Kurze Entscheidungsprozesse und -wege innerhalb der Arztpraxis bilden einen großen Vorteil gegenüber dem Modell Arztpraxis-GmbH.
So sind die Kompetenzbereiche: Ärztliche Leitung, Abrechnungsmanagement und Praxisdarstellung entscheidend für den Erfolg der Praxis, sowohl im medizinischen als auch im wirtschaftlichen Bereich.

Strategische Vorteile:

  • Haftungsrisiken bestehen hier nicht wechselseitig, es muss keine Haftung für Fehler der Partner sowie für Altschulden übernommen werden
  • Keine Abhängigkeit gegenüber einem Partner in Bezug auf den Patientenstamm und andere wirtschaftliche Parameter
  • Keine freiheitlichen Einschränkungen des Arztes in Einzelpraxis
  • Wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Entscheidungsprozessen
  • Keine Veröffentlichungspflicht von Wirtschaftszahlen und damit auch kein öffentlicher Zugang zu den Praxiszahlen.

Fällige Steuern bei der Arztpraxis (Einzelpraxis) freiberufliche Niederlassung (Kurzfassung):

Der niedergelassene Arzt hat im Normalfall mit nur einer Steuerart zu tun – der Einkommensteuer. Sie errechnet sich aus dem Gewinn aus der Praxis abzüglich Sonderausgaben (Versorgungswerk, Krankenversicherung etc.) und Freibeträgen (z.B. Kinderfreibeträge). Da Ärzte zur Gruppe der freien Berufe gehören, müssen sie auf ihre Umsätze aus ärztlichen Leistungen keine Gewerbesteuer zahlen. Soweit ausschließlich medizinisch indizierte Heilbehandlungen erbracht werden, fällt auch keine Umsatzsteuer an.
Die Arzt-GmbH hingegen hat mit mehreren Steuerarten zu tun. Auf die Gewinne der GmbH sind Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zu zahlen. Das Gehalt des angestellten Arztes, das die Gewinne der GmbH mindert, unterliegt der Lohnsteuer – diese ist der Einkommensteuer gleichzusetzen.

Die Arztpraxis als GmbH - was muss man wissen?

Welche Nachteile hat die freiberufliche Arzttätigkeit (am Beispiel der Einzelpraxis)?

  • Es besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit auf eine Praxiserweiterung in Form von mehreren Praxis-Filialen sondern nur über Zweigpraxen möglich
  • Vertretungen im Falle der Abwesenheit müssen extern organisiert werden
  • Alleinige Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg

ANALYSE – FAZIT – Unsere Meinung:

Die Rechtsform der Arztpraxis-GmbH ist nicht weit verbreitet, obwohl sie einige Vorteile hat. Das hat seinen Grund. Die Rechtsform ist im Rahmen der Behandlung von GKV-Patienten sowie generell nicht in allen Bundesländern möglich.
Des Weiteren können viele Faktoren, die als Vorteile der Arztpraxis-GmbH gelten, bei guter Planung und detaillierter Vorbereitung auch in der Einzelpraxis umgesetzt werden.
Wir haben in den vergangenen Jahren sehr gute Modelle der Mitarbeiterbeteiligung entwickelt. Mit individuell für die Praxis berechneten Umsatzbeteiligungsmodellen kann sichergestellt werden, dass beide Parteien – Praxisinhaber und angestellte Ärzte – gleichermaßen profitieren können.

Auch die alleinige Verantwortung für den wirtschaftlichen Bereich sehen wir eher als Vorteil, statt als Nachteil, denn mit guter Beratung im Hintergrund kann dies der entscheidende Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg der Praxis sein.
Wenn Zahlen durch Experten gut aufbereitet werden, liegt hier sogar mit das größte und interessantes Gestaltungsfeld für die Weiterentwicklung der Praxis auf allen Ebenen. Denn Rentabilität und Liquidität garantieren einen nachhaltigen Gestaltungsspielraum.
Daher legen wir im täglichen Austausch mit unseren Mandanten Wert auf die so genannte Chefanalyse (LINK: https://www.nilaplan-hannover.de/wp-content/uploads/2019/09/chefuebersicht-arzt-einzelpraxis.pdf)
Wer mit einem Blick aufs Papier seine Personalkostenquote, Umsatzrendite und sein verfügbares Geld aus der Praxis erkennen kann, ist in der Lage, strategisch kluge und klare Entscheidungen zu treffen.
Demgegenüber lässt die bei einer GmbH zwingend zu erstellende Bilanz kaum Rückschlüsse auf die Liquidität zu.
Des Weiteren sind die geringeren Kosten für die Erstellung einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für den freiberuflich in eigener Praxis tätigen Arzt ein klarer Vorteil. Es besteht keine Veröffentlichungspflicht für wirtschaftliche Zahlen der Praxis in öffentlich zugänglichen Registern.

Wenn Praxisstrukturen etabliert sind, kann die Verwaltung der Praxis mit externer Hilfe schlank und effizient gestaltet werden.

Über allen Überlegungen steht immer die Frage, ob man seine ärztliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt (in Einzelpraxis) oder in Gemeinschaft mit anderen Ärzten ausüben möchte.
Fällt die Wahl auf eine gemeinschaftliche Berufsausübung stehen eine Reihe von Formen der Kooperation zur Verfügung, wie die Berufsausübungsgemeinschaft, früher als Gemeinschaftspraxis bezeichnet, sowie die Praxisgemeinschaft.

Fragen zum Thema „Arztpraxis als GmbH“?

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung!

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie haben Fragen oder ein konkretes Anliegen? Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Nur wer weiß, wo er steht, kann entscheiden, wohin er will.

Christiane Krefeld
Geschäftsführung

Sie haben Fragen zum Thema „eigene Arztpraxis und Gehalt?“ Bitte kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich.